Page 26 - Konsens 2015
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DAB-AKTIV
Protokoll
Außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Akademikerinnenbundes e.V.
Hanns-Lilje-Haus Hannover · Tagungszentrum der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Knochenhauerstr. 33 – 30169 Hannover
Sonnabend, 31. Oktober 2015
Tagesordnung TOP 1
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Dr. Patricia Aden, Erste Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstandes, begrüßt die DAB-Mitglieder zu der außerordent- lichen Mitgliederversammlung (aoMGV).*1) Die Einladung wurde frist- und formgerecht am 31. August 2015 mit der Angabe der Tagesordnung verschickt. Frau Aden stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
2. Begründungen für die Satzungsänderung
Dr. Patricia Aden begründet mit ihrem Bericht vor der Versammlung noch einmal die Entscheidung des Vorstandes, die DAB- Verbandsmitgliedschaft bei der GWI (vor- mals IFUW) zu beenden und über eine Satzungsänderung den Weg der Trennung des DAB von der GWI freizumachen. Sie führt Beobachtungen und Erkenntnisse der letzten Jahre zu Wandel und Verlust bei der GWI und nicht zuletzt zu Finanzpro- blemen auf, die auch den Fortbestand des DAB ernsthaft gefährden. Die Begründung wurde bereits allen DAB-Mitgliedern mit der „Einladung zur außerordentlichen Mit- gliederversammlung des DAB e.V“ vom 31.08.2014*2) und mit der „Ergänzung zur Einladung ... mit dem Antrag auf Ände- rung der Satzung“*3) vom 07.09.2015 vor- getragen.
3. Dringlichkeitsantrag
Dr. Margarete Finck, Zweite Vorsitzende
DAB-Regionalgruppe Freiburg, wünscht die Behandlung ihres „Dringlichkeitsantrages zum Thema IFUW/GWI“ vom 30.10.2015 in der aoMGV am 31.10. in Hannover.*4)
Gemäß Geschäftsordnung hat eine MGV vor der Debatte zu der regulär geplanten Tagesordnung über die Ablehnung oder Zulassung der Behandlung eines Dring- lichkeitsantrages zu entscheiden. Je ein Votum von Mitgliedern zu Pro und Kontra sind möglich.*5)
Dagmar Pohl-Laukamp votiert für die Ablehnung des Antrages. Sie argumentiert, dessen Thematik entspricht nicht der Form eines Dringlichkeitsantrages. Das Papier stellt vielmehr eine zusätzliche Begründung für ein „Nein“ zu dem Antrag des Vor- standes zur Satzungsänderung dar, über die unter TOP 2 der heutigen aoMGV zu de- battieren und zu entscheiden ist.
Dr. Margarete Finck argumentiert mit den bereits in ihrem Antrag aufgeführten Begründungen gegen die Ablehnung der Behandlung ihres Antrages in der aoMGV.
Es folgt die Abstimmung: Das Plenum votiert eindeutig für die Ablehnung der Be- handlung des Dringlichkeitsantrages; es gibt lediglich zwei Neinstimmen gegen die Ablehnung der Zulassung.
TOP 2
1. Satzungsänderung
Dr. Patricia Aden verliest und erläutert den Antrag des Geschäftsführenden Vorstandes zur Satzungsänderung. Die Satzung (Kö- nigswinter, 16.06.2012) benennt unter § 2 Zweck und Aufgaben:
(1) Der DAB ist der Zusammenschluss von Akademikerinnen aller Fakultäten und von
Akademikerinnenverbänden (korporative Mitgliedschaft). Er ist durch seine Mitglied- schaft in der International Federation of University Women (IFUW) weltweit ver- netzt.
➣ Die Änderung betrifft die ersatzlose Streichung des Satzes: „Er ist durch seine Mitgliedschaft in der Internatio- nal Federation of University Women (IFUW) weltweit vernetzt.“
Die Satzung benennt weiterhin unter § 2 Zweck und Aufgaben:
(2) Zweck und Aufgaben des DAB sind im Einzelnen unter dem ... 9. Spiegelstrich: Aktive Teilnahme und Organisation sowie Mitgestaltung von Veranstaltungen der In- ternational Federation of University Women (IFUW) sowie der University Women of Eu- rope (UWE).
➣ Die Änderung betrifft die ersatzlose Streichung des Satzes unter dem 9. Spiegelstrich:
„Aktive Teilnahme und Organisation sowie Mitgestaltung von Veranstaltun- gen der International Federation of Uni- versity Women (IFUW) sowie der Uni- versity Women of Europe (UWE).“
2. Debatte und Abstimmung
In der nahezu einstündigen Debatte zum Für und Wider der dargestellten Satzungsän- derungen beteiligten sich viele Kolleginnen mit klarer Diktion und Argumentation und mit engagierten Stellungnahmen.
Das Wählerinnenverzeichnis führt 33 an- wesende stimmberechtigte DAB-Mitglieder auf. Die Versammlung entschied sich für die „Geheime Abstimmung.“
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