Page 45 - Konsens 2015
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So denkt DAB-Schatzmeisterin
Claudia Eimers über das Kopftuchurteil:
Das muslimische Kopftuch ist seit Jahren präsent in Deutschland. Nun ist es auch an Schulen durch das Urteil des Bun- desgerichtshofs Lehrerinnen erlaubt, wäh- rend ihrer Dienstzeit ein solches zu tragen!!
Das Kopftuch als ein religiöses Symbol, welches sich jedoch nicht aus dem Koran, sondern aus der Tradition begründen lässt. Es gibt viele muslimische Frauen, die das Kopftuch als Symbol der Männerherrschaft und Unterdrückung ablehnen, jedoch ge- hört es inzwischen zur muslimischen Iden- tität, sich aus religiösen, traditionellen, pa- triarchalischen Motiven von der Mehrheits- gesellschaft in Europa abzugrenzen!!
Ich bin der Meinung und schließe mich u. a. der Auffassung der Soziologin und Frauenrechtlerin Necla Kelec an, die sich bedenklich äußerte: „Die Schule ist die ein-
zige Möglichkeit für muslimische Mädchen, zu sehen, dass sie religionsfrei leben kön- nen.“ Ein Kopftuch hat an öffentlichen Ein- richtungen nichts zu suchen, gerade jun- gen Mädchen wird das „Recht auf Kind- heit“ genommen, wenn ihnen nicht vorge- lebt wird, dass ein Leben ohne Religion möglich ist. Es wird gerade bei den libera- len Muslimen weiter sozialer Druck ausge- übt. Jungen Mädchen wird dabei jede Mög- lichkeit genommen, sich frei zu entschei- den. Ihr Leben verläuft weiterhin durch Tradition und Fremdbestimmung durch Mann und Familie!!
Das kann nicht im Sinne unserer Gesell- schaft sein, die den gleichberechtigten, selbstbewussten und selbstverantwortli- chen Bürger braucht!!!
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FORUM
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beck- mann, hat Bedenken, weil der Verfassungs- gerichtsbeschluss traditionalistischen Grup- pen in die Karten spielen und Druck unter muslimischen Schülerinnen erzeugen könn- te, die eigentlich gar kein Kopftuch tragen wollten. Der Beschluss werde jene stärken, die nach Art einer „Scharia-Polizei“ das Ver- halten von Frauen reglementieren wollen, so Beckmann.
Selbst die Landesvorsitzende der GEW in Nordrhein-Westfalen, Dorothea Schäfer, gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der mit dem Beschluss keineswegs erledigte gesell- schaftliche Streit über das Kopftuch nicht in jede Einzelschule getragen werde. Das heiße, „das Schulgesetz muss jetzt in einer Art und Weise geändert werden, dass nicht dann in jeder Schulkonferenz die Debatte von Neuem beginnt“, so Schäfer im Deutschlandfunk.
Der frühere Vorsitzende der Bundes- direktorenkonferenz Rainer Stein-Bastuck meinte gegenüber dieser Zeitung, Lehrkräf- te hätten in der Schule Vorbildfunktion und übten einen großen Einfluss auf die Schü- ler aus. „Trägt eine ein Kopftuch, kann dies sehr wohl zu Konflikten mit den Schülern und deren Eltern führen. Diese Konflikte können von den Schulleitungen nicht ge- löst werden, die Konflikte werden letztlich in die Bildungsministerien getragen.“ Die Verpflichtung des Staates auf die Neutrali- tät auch in religiöser Hinsicht müsse sich in einer Verpflichtung seiner Amtsträger – also auch der Lehrkräfte – auf Neutralität ausdrücken.
Nach dem ersten Kopftuchurteil aus Karls- ruhe im Jahre 2003 hatten fast alle west- deutschen Länder Kopftuchverbote für Leh- rerinnen erlassen. In Baden-Württemberg gilt das Verbot auch für Kindertagesstätten, in Berlin sogar im gesamten öffentlichen Dienst. Das am stärksten vom neuen Kopf- tuchbeschluss betroffene Nordrhein-West- falen hat schon angekündigt, eine Geset- zesänderung zu prüfen, auch Baden-Würt- temberg und Berlin denken darüber nach.
Die Erste Vorsitzendes des DAB,
Dr. Patricia Aden meldet sich
in der Debatte mit einem Zwischenruf:
Gerade die katholischen Bayern müss- ten sich durch das Urteil brüskiert fühlen. Denn 1995 entschied das BVG, dass in den öffentlichen Schulen Bayerns die Kruzifixe in den Klassenräumen entfernt werden müssten. Begründet wurde das mit der negativen Religionsfreiheit, d. h., dass niemand gegen seinen Willen mit religiö- sen Äußerungen konfrontiert werden darf.
Und schon gar nicht in einer Schule, in die jedes Kind laut Schulpflicht gehen muss.
Wo ist denn die negative Religionsfrei- heit nach dem aktuellen Urteil?
Abgesehen davon, dass es eine merkwür- dige religiöse Pflicht ist, nach der Frauen sich verhüllen müssen, während die Män- ner als eigentliche Träger der muslimischen Religion im T-Shirt gehen.
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D-A-CH-TREFFEN 2016
in Frankfurt/Main vom 05. bis 08. Mai
Anmeldungen bei Dr. Rosemarie Killius (Rosemarie@Killius.eu) ab sofort und nur bis zum 01. März 2016 möglich.
KONSENS 2015
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