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Der Deutsche Akademikerinnenbund schreibt zur Förderung des Abschlusses der Promotion für besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen jährlich bis zu 2 Abschlussstipendien für die Dauer eines Jahres aus. Das Ziel des Stipendiums ist die Abschlussförderung von Akademikerinnen in schwierigen Lebenssituationen, die im Rahmen einer ordentlichen Förderphase die Promotion nicht abschließen konnten.

Das Promotionsthema kann allen Disziplinen entstammen.
Gebeten wird um die plausible Darstellung der Notwendigkeit der Förderung, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Das Stipendium kann nicht zusätzlich zu einem weiteren gewährt werden.

Ergänzende Termine können durch die Kommission in Absprache mit dem Vorstand bekannt gemacht werden. Die Vergaberichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademikerinnenbundes. Ansprechpartnerinnen sind: Prof.in Dr.in R.E. Hagengruber, bzw. die Geschäftsstelle des DAB. E-Mail: info@dab.org.de

Akademikerinnen - Stipendien des DAB - Vergaberichtlinien 

Der Deutsche Akademikerinnenbund finanziert zur Unterstützung besonders qualifizierter Wissenschaftlerinnen, ein einjähriges Promotionsstipendium:  
in Höhe von 500 Euro pro Monat für die Dauer von bis zu 1 Jahr (nicht verlängerbar).  Ziel des Stipendiums ist die Förderung von Akademikerinnen, die sich in der Abschlussphase der Promotion befinden.   
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendien-Kommission.  

Der Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen: 
1.Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
2.Beschreibung des Promotionsvorhabens, des Stands der Arbeit (max. 2 Seiten) plus Zeitplan und 
Literaturangaben.
3.Tabellarischer Lebenslauf
4.Befürwortendes Votum einer Betreuenden des Promotionsvorhabens (w/m/d)
5.Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden
6.Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Die Bewerbungsunterlagen sind an die Stipendienkommission des DAB (info@dab-ev.org) in elektronischer Form einzusenden (in einer pdf Gesamtdatei).  

Bewerbungsfrist: 01.08.2024
Frühester Beginn der Förderung: 01.01.2025

Vergaberichtlinien 

Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für den Bewilligungszeitraum entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht.  

Ein Promotionsstipendium kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die über dem Durchschnitt sind.  
Ein Stipendium kann nicht bewilligt werden, wenn die Stipendiatin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung von öffentlichen Mitteln von mehr als 500 EURO monatlich erhält.  

Dauer der Förderung 
Die Förderdauer beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden. 

Berichtspflicht  
Mit dem Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin, 

- den Ausschuss über den Abschluss der Promotion regelmässig zu informieren.
- Dies gilt über den Förderzeitraum eines Jahres hinaus, falls der Abschluss nicht im Förderzeitraum erfolgte.
- Wird die Promotion nicht abgeschlossen, ist dies dem Promotionsausschuss des DAB mitzuteilen.

Widerruf der Bewilligung 
Die Bewilligung kann jederzeit auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn 
erkennbar ist, dass sich die Stipendiatin nicht um die Verwirklichung des Zweckes der Förderung bemüht und dies in ihrem Verschulden liegt.  

Berlin, Juli 2022
 
Die Präsidentin des DAB 
Die Vorsitzende der  Stipendienkommission, Vizepräsidentin des DAB

Vergaberichtlinien in PDF
Informationen zum Datenschutz
Einwilligung zur Datenverarbeitung

Mitglieder der Stipendienkommission

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendienkommission. Die Mitglieder der Stipendienkommission sind Prof.in Dr.in Sigrid Metz-Göckel, Prof.in Dr.in Claudia Kemfert und Prof.in Dr.in Ruth E. Hagengruber (Vizepräsidentin des DAB).

 

 

Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Salzburger Straße 32

01279 Dresden 

info@dab-ev.org

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