Sie befinden sich hier:  > Aktuell

Der heute [09.03.2022] beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Abschaffung §219a StGB ist nur ein erster Schritt.

Der heutige Beschluss des Kabinetts, den Paragrafen zur "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" aufzuheben, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen. UN Women Deutschland begrüßt die Abschaffung des §219a StGB, die mit einer Rehabilitation der nach §219a StGB verurteilten Ärzt*innen einhergehen sollte.

Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland sagt: „Die Streichung des §219a StGB allein reicht nicht aus, um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu stärken." UN Women Deutschland fordert die Streichung des §218 und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.

„Fast 20 Jahre nach der Liberalisierung des §218 ff StGB ist es Zeit, Schwangere, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen, und Ärzt*innen, die ihnen in dieser Situation helfen, nicht mehr mit dem Strafgesetzbuch zu bedrohen.", so Elke Ferner. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Schwangere flächendeckend Zugang zu der für sie am besten geeigneten Abbruchmethode haben. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden und Krankenhäuser, die sich aus öffentlichen Mitteln finanzieren, müssen mit zur Versorgungssicherheit beitragen. Es ist Zeit, Frauen nicht länger zu kriminalisieren und die Zwangsberatung abzuschaffen. Schwangere sollen jede Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Sie werden damit sorgsam und verantwortungsvoll umgehen.

Pressemitteilung, Bonn, 09.03.2022

Weitere News

Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Salzburger Straße 32

01279 Dresden 

info@dab-ev.org

KONSENS